Die Abgabe von Medikamenten untersteht den strengen Vorschriften des Heilmittelgesetzes. Ein Arzneimittel darf von uns nur für Tiere verschrieben oder abgegeben werden, welche der verschreibende Tierarzt kennt (Art. 42 Abs.1) oder ein entsprechendes Rezept bereits vorliegt.
Ausserhalb der Öffnungszeiten wird für die Medikamentenabgabe ein Zuschlag erhoben.